Das Sozialsystem des Arbeitslosengeldes („paro“) oder der Sozialhilfe („ayuda“) ist sehr anders als Sie es aus Ihrer Heimat kennen.
Fangen wir an mit dem klassischen Arbeitslosengeld.
Um Arbeitslosengeld erhalten zu können, müssen Sie mindestens 360 (Vollzeit-) Tage innerhalb der letzten 6 Jahre in Spanien gearbeitet haben. Haben Sie innerhalb der letzten Jahre schon einmal Arbeitslosengeld in Spanien bezogen, zählen nur die Tage, die Sie nach dem letzten Mal Arbeitslosengeld gearbeitet haben (in gewissen Fällen auch nicht „aufgebrauchte“ Restansprüche aus dem vorherigen Zeitraum).
Wichtig ist hier auch das Thema Vollzeit-Tage. Haben Sie z.B. nur einen 20 Stunden/Woche Teilzeitvertrag, zählt jeder Arbeitstag nur als halber Tag für das Arbeitslosengeld. Sie müssten also 2 Jahre Teilzeit gearbeitet haben, um Anspruch auf das Arbeitslosengeld zu haben.
Wo und wie beantrage ich Arbeitslosengeld?
Zuerst melden Sie dich bei INEM als arbeitssuchend.
Danach, aber unbedingt innerhalb von 15 Werktagen (der Samstag zählt mit!) nach Ihrem letzten Arbeitstag, vereinbaren Sie einen Termin bei SEPE wo Sie persönlich vorsprechen müssen um Arbeitslosengeld zu beziehen. Hierzu benötigen Sie Ihre letzten Gehaltsabrechnungen sowie das sog. „certificado de empresa“, ein Dokument dass Ihr Arbeitgeber Ihnen gibt und das alle Arbeitszeiten und Zahlungen dokumentiert.
Achtung: Wenn Sie die Frist von 15 Werktagen verstreichen lassen, verlieren Sie deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld!
Wie viel Geld gibt es?
Vom ersten bis zum sechsten Monat gibt es 70% des Durchschnittsverdienst der letzten 180 Tage.
Ab dem siebten Monat gibt es dann nur noch 50%.
Wie lange gibt es Arbeitslosengeld?
– Von 360 bis 539 gearbeiteten Tagen = 120 Tage Arbeitslosengeld (4 Monate)
– Von 540 bis 719 gearbeiteten Tagen = 180 Tage Arbeitslosengeld (6 Monate)
– Von 720 bis 899 gearbeiteten Tagen = 240 Tage Arbeitslosengeld (8 Monate)
– Von 900 bis 1.079 gearbeiteten Tagen = 300 Tage Arbeitslosengeld (10 Monate)
– Von 1.080 bis 1.259 gearbeiteten Tagen = 360 Tage Arbeitslosengeld (1 Jahr)
– Von 1.260 bis 1.439 gearbeiteten Tagen = 420 Tage Arbeitslosengeld (1 Jahr und 2 Monate)
– Von 1.440 bis 1.619 gearbeiteten Tagen = 480 Tage Arbeitslosengeld (1 Jahr und 4 Monate)
– Von 1.620 bis 1.799 gearbeiteten Tagen = 540 días de prestacióln (1 Jahr und 6 Monate)
– Von 1.800 bis 1.979 gearbeiteten Tagen = 600 Tage Arbeitslosengeld (1 Jahr und 8 Monate)
– Von 1.980 bis 2.159 gearbeiteten Tagen = 660 Tage Arbeitslosengeld (1 Jahr und 10 Monate)
– Ab 2.160 gearbeiteten Tagen = 720 Tage Arbeitslosengeld (2 Jahre)
Spätestens nach 2 Jahren ist also Ende mit dem Arbeitslosengeld.
Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Dann können Sie noch auf das sog. „ayuda“ hoffen.
Dies ist ein Betrag von ca. 400-450 Euro (Stand 2016), den Sie für maximal 6 Monate erhalten, wenn Ihr Arbeitsvertrag ohne Ihr Verschulden unerwartet endet (also z.B. nicht bei Eigenkündigung).
Hierzu wendest Sie sich an SEPE wo dann geprüft wird ob Sie dafür berechtigt sind.
Nach Ablauf der 6 Monate gibt es für gewöhnlich keine weitere Unterstützung. Zwar gibt es ein Programm für Härtefälle bei Langzeitarbeitslosigkeit, doch in Zeiten generell hoher Arbeitslosigkeit in Spanien ist es schwer als Härtefall anerkannt zu werden (Chancen z.B. für Alleinerziehende ohne unterstützende Familie, Menschen mit Behinderung, etc).
Während der „ayuda“ müssen Sie sich regelmäßig um Arbeit bemühen und sich bei von SEPE vorgeschlagenen Arbeitgebern bewerben, selbst wenn es sich nicht um einen Job handelt den Sie vorher ausgeübt haben.