Wenn Sie mit Ihrem eigenen Auto oder Motorrad auf die Insel gekommen sind, kommt ziemlich schnell der Tag, an dem Sie diesem spanische Nummernschilder verordnen müssen.
Genau genommen innerhalb eines Monats. (Es geht auch noch später, dann werden jedoch zusätzliche Steuern fällig).
Erst einmal sollten Sie prüfen, ob das Fahrzeug eine „technische EU-Übereinstimmungsbescheinigung“ (COC) besitzt. Falls nicht erhalten Sie diese am einfachsten mit einer Fahrt zu einem Autohändler Ihrer Automarke und lassen sich dort von einem Ingenieur eine sog. homologación ausstellen. (Kostet ca 150-200 Euro).
Mit COC oder homologación geht es dann zum TÜV. Dieser heißt in Spanien ITV. Dort legen Sie die homologación oder das COC sowie den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief vor.
Der ITV in Spanien ist sehr pingelig. So führen selbst kleinste Veränderungen wie falsche Reifen, tiefer gelegtes Auto, Änderungen am Fahrwerk etc. dafür, dass keine Genehmigung mehr erteilt wird.
Hat man den ITV überstanden, erhält man dort ca. eine Woche später den spanischen Fahrzeugbrief (ficha técnica).
Weiter geht es nun zum Finanzamt. Dort ist die sog. Zulassungssteuer zu bezahlen. (impuesto especial de vehículos de transporte, manchmal auch als impuesto de matriculación bezeichnet). Sie richtet sich nach den Emisionswerten und dem Alter des Fahrzeugs und wird vom Finanzamt berechnet.
Wenn Sie den Betrag kennen gehen Sie zu einer der großen Banken (La Caixa, Sa Nosta/BMN, Banca March). Dort können Sie einfach unter Angabe Ihrer NIE Nummer den Betrag einzahlen und erhalten eine Bestätigung.
Bevor Sie zur Bank gehen sollten Sie einen neuen Termin beim Finanzamt vereinbaren (Tel. 901-20 03 46), der innerhalb von 48 Stunden nach der Einzahlung liegt, da in diesem Zeitfenster nachgewiesen werden muss, dass der Betrag bezahlt wurde.
Die Zulassungssteuer können Sie sich dann ersparen, wenn Sie das Fahrzeug als Umzugsgut deklarieren. Dies geht jedoch nur dann, wenn das Fahrzeug mindestens seit 6 Monaten auf Sie zugelassen ist und Sie gleichzeitig vorher mindestens 1 Jahr in Ihrem Heimatland gemeldet waren. Dies muss über eine Meldebescheinigung nachgewiesen werden. Melden Sie das Fahrzeug als Umzugsgut an, darf es ein Jahr lang nicht verkauft werden.
Jetzt geht es weiter ins Rathaus der Gemeinde in der Sie gemeldet sind. (Falls Sie noch nirgends gemeldet sind, sollten Sie das vorher erledigen).
Dort wird nun die KFZ Steuer fällig. (impuesto de vehículos de tracción mecánica).
Ist diese Steuer nun auch bezahlt, geht es nun noch zur tráfico, der Verkehrsbehörde, wo dann noch die Verkehrssteuern bezahlt werden, und alle Bestätigungen aller anderen Ämter nochmals vorgelegt werden müssen.
Die tráfico gibt Ihnen dann den Fahrzeugschein (permiso de circulación), den Sie brauchen um Nummernschilder zu kaufen. Parallel zieht sie die Fahrzeugdokumente des Heimatlandes ein und leitet diese weiter, damit das Auto im Heimatland abgemeldet wird.
Jetzt haben Sie endlich ein umgemeldetes Fahrzeug mit spanischen Kennzeichen, aber immer noch keine Autoversicherung. Diese sollten Sie schleunigst noch abschließen. Am einfachsten ist dies bei der gleichen Versicherung, bei der Sie schon in Ihrem Heimatland versichert waren, da diese gerne die Unfallfreiheitsklassen übernehmen.
Ein Tipp zum Schluss: Autos älter als ca. 1998 können nicht mehr umgemeldet werden, wenn diese keine EG Typengenehmigung mehr haben. Damit erfüllen sie nicht die in Spanien verpflichtende Euro 4 Abgasnorm.
Wenn Sie alle Schritte erfolgreich hinter sich gebracht haben, dürfen Sie sich ab sofort als Experte der spanischen Bürokratie bezeichnen. Ohne ausreichende Spanischkenntnisse und viel Geduld ist es nicht zu empfehlen, dass Sie den ganzen Vorgang selbst erledigen. Eine Gestoria ist hierbei durchaus ihr Geld wert.